Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
von 8:00 – 14:00 Uhr

Im Bereich Schulkindergarten

Ferienregelung in Anlehnung an den Ferienplan der Heidenheimer Schulen für das jeweilige Jahr.

Für den allgemeinen Kindergartenbereich

Ferienplan in Anlehnung an den Ferienplan der Stadt Heidenheim /26 Schließtage

Aufnahme

 

Der Schulkindergarten ist ein subsidiäres Angebot, eine Aufnahme erfolgt durch die Zustimmung des Staatlichen Schulamtes Göppingen und der Eingliederungshilfe.

Das Angebot richtet sich an Kinder aus dem Gesamten Landkreis, die in ihrer geistigen und/oder körperlichen Entwicklung verzögert oder beeinträchtigt sind.
Im Bereich des Schulkindergartens werden Kinder aufgenommen aus dem Landkreis Heidenheim. eine Anmeldung erfolgt über die Kindergartenleitung.

Für die Aufnahme in die Schatzkiste für die Kinder mit Förderbedarf sind folgende Schritte erforderlich:

1.  Termin zwischen Eltern und Leitung der Schatzkiste zum Informationsaus-tausch
2.  Die Eltern füllen die Aufnahmeunterlagen aus und stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII beim Landratsamt Heidenheim
3. Ein Sonderschullehrer erstellt ein Gutachten das den sonderpädagogischen Förderbedarf bestätigt.
4. Empfehlenswert und im beiderseitigen Interesse ist ein Schnupperbesuch des Kindes in der Schatzkiste
5. Schriftliche Stellungnahme des Schulkindergartens, ob dem Kind ein angemessenes Bildungs- und Förderangebot gemacht werden kann
6. Alle Aufnahmeunterlagen samt Gutachten und Stellungnahme werden an das staatliche Schulamt übermittelt.
7. Das Landratsamt Heidenheim als Kostenträger für die Eingliederungshilfe lässt die Notwendigkeit über die sonderpädagogische Förderung beim Gesundheitsamt feststellen.
8. Das Landratsamt stimmt als Kostenträger zu, sofern § 2 Abs. 1 SGB IX sowie § 53 SGB XII erfüllt sind und gibt Rückmeldung an das Schulamt. Das Schulamt genehmigt die Aufnahme und gibt Rückmeldung an den Schulkindergarten und die Eltern.
9. Aufnahme des Kindes in die Schatzkiste
10. Sollten wir nicht die richtige Einrichtung für Sie und ihr Kind sein, sind wir gerne behilflich, Kontakt zu anderen Einrichtungen herzustellen.

Die 10 Schritte des Verfahrensablaufs können in ihrer Reihenfolge variieren.
Das gesamte Verfahren dauert in der Regel 3 Monate.

Die Eltern erhalten rechtzeitig vor dem ersten Schulkindergartentag einen Brief mit dem Busfahrplan, dem Ferienplan und einer Liste, welche Dinge das Kind für den Besuch in der Schatzkiste benötigt.

Durch die Intensivkooperation werden Kinder aus dem Stadtgebiet Heidenheim oder Giengen aufgenommen.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt über der offizielle Anmeldeportal der Stadtverwaltung Heidenheim:

https://kita-voranmeldung.heidenheim.de/

Eine Rückmeldung zur Platzvergabe erhalten die Eltern spätestens Ende April vom jeweiligen Kindergarten. Die Eltern können sich jederzeit über das Internet oder telefonisch bei der Leitung informieren und so wichtige Fragen vorab klären.

Der Besuch des Schulkindergartens ist für Ihr Kind grundsätzlich kostenfrei.

Lediglich für Frühstück (Standort Giengen), Mittagessen sowie Beförderung wird ein Unkostenbeitrag erhoben:

Frühstück: 10,00 EUR pro Monat
Mittagessen: 4,40 EUR pro Tag
Beförderung: 32,00 EUR pro Monat (Eigenbeteiligung)

Die Kosten / Elternbeträge für den Allgemeinen Kindergartenbereich richten sich nach der Betreuungszeit und entsprechen den einheitlichen Landesrichtsätzen.